Das Angeln bleibt verboten, wenn die Fische nur zwecks "Trophäenfoto" aus dem Wasser geholt und anschließend wieder hinein geworfen werden, entschied das OVG NRW unter Verweis auf Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Link zum Beitrag auf LTO.de
Schaut man in die einzelnen Gesetze der Bundesländer wird jedem Angler klar das dies nicht nur in NRW so ist. Als Angler, Sportfischer und Natur Interessierte sollte aber jeder wissen wo die Grenze ist! Reines Trophäen Fischen, so nach dem Motto " Ich hab den Größten..." sollte wirklich unterbleiben. Wenn ich einen gefangen Fisch zurücksetze, dann doch bitte nur, weil ich Ihn nicht verwerten kann! Ich selbst bin der Meinung das es sogar Sinn macht ein Maximalmaß einzuführen. Ganz einfach um den genetischen Vorteil schnell wachsender Fische zu nutzen welche Ihre Erbanlagen weiter geben.
Aber jeder Angler sollte sich die Frage stellen: " Muss ich den Fisch unnötig quälen nur um bei Facebook ein Foto rein stellen zu können"